Die mexikanische Regierung hat nach mehreren Todesfällen mexikanischer Staatsangehöriger rechtliche Schritte in den Vereinigten Staaten angekündigt. Präsidentin Claudia Sheinbaum wies die zuständigen Stellen an, neben diplomatischen Maßnahmen auch straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten zu verfolgen. Geplant sind unter anderem Anzeigen bei zuständigen US-Staatsanwaltschaften sowie mögliche Klagen gegen private Betreiber von Migrationshaftzentren.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Tod des mexikanischen Staatsbürgers Lorenzo Salgado Araujo. Er wurde am 7. Juli 2026 bei einem Einsatz der US-Einwanderungsbehörde ICE in Houston im Bundesstaat Texas von einem Beamten angeschossen und erlag später seinen Verletzungen. Nach Darstellung des US-Heimatschutzministeriums habe er sich den Einsatzkräften widersetzt, mit seinem Fahrzeug ein Behördenfahrzeug gerammt und versucht, einen Beamten zu erfassen. Daraufhin habe ein ICE-Mitarbeiter geschossen. Diese Darstellung ist bislang nicht unabhängig bestätigt und wird im Rahmen laufender Ermittlungen untersucht.
Mexikos Außenminister Roberto Velasco erklärte, drei mexikanische Staatsangehörige seien bei Einsätzen im Zusammenhang mit Abschiebungen gestorben. Weitere 14 Mexikaner seien in Migrationshaftzentren ums Leben gekommen. Die angekündigten rechtlichen Maßnahmen sollen sich nach Angaben der mexikanischen Regierung gegen Verantwortliche der jeweiligen Vorfälle und gegen private Betreiber entsprechender Einrichtungen richten.
Der Fall in Houston wird von US-Bundesbehörden untersucht. Angehörige von Lorenzo Salgado Araujo, Bürgerrechtsorganisationen und mehrere demokratische Politiker fordern zusätzlich eine unabhängige Aufklärung. Eine abschließende behördliche oder gerichtliche Feststellung zum genauen Ablauf des Einsatzes liegt derzeit nicht vor. Auch die angekündigten Anzeigen und möglichen Klagen gegen ICE beziehungsweise beteiligte Betreiber sind noch nicht rechtskräftig entschieden.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Direkte wirtschaftliche Folgen für deutsche Unternehmen sind derzeit nicht bekannt. Die Entwicklung kann jedoch für Firmen relevant sein, die Beschäftigte in die USA entsenden oder dort internationale Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Handlungsempfehlungen
Überprüfen Sie vor Dienstreisen und Entsendungen in die USA die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsunterlagen Ihrer Beschäftigten vollständig und frühzeitig.
Hinterlegen Sie für international eingesetzte Mitarbeitende feste Notfallkontakte sowie die Kontaktdaten zuständiger Konsulate und spezialisierter Rechtsberater.
Nehmen Sie politische und rechtliche Entwicklungen in wichtigen Auslandsmärkten regelmäßig in Ihre Reise-, Personal- und Risikoplanung auf.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026