Ein großer US-amerikanischer Technologiekonzern plant, personenbezogene Inhalte aus seinen sozialen Netzwerken für das Training von Künstlicher Intelligenz zu verwenden. Dazu zählen unter anderem Bilder, Kommentare und Nachrichten von Nutzerinnen und Nutzern.
Die Nutzung soll ohne gesonderte Zustimmung erfolgen, sofern kein aktiver Widerspruch eingelegt wird. Die gesetzte Frist endet heute. Datenschützer sehen darin ein Risiko für die informationelle Selbstbestimmung, insbesondere da viele Nutzer über die geplante Verwendung nicht ausreichend informiert worden seien.
Auch Unternehmen, die Social-Media-Plattformen geschäftlich nutzen, können davon betroffen sein – etwa durch geteilte Inhalte Dritter oder über Datenverbindungen zu Werbekonten.
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Der Vorfall verdeutlicht die wachsende Relevanz digitaler Verantwortung im Umgang mit Kundendaten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass eigene Inhalte wie auch Inhalte Dritter nicht ungewollt weiterverwendet werden.
Handlungsempfehlungen
- Digitale Datenflüsse intern erfassen und bewerten: Die internen Abläufe zur Nutzung von Drittplattformen sollten auf Transparenz und Datenschutzkonformität überprüft werden.
- Verwendung personenbezogener Daten systematisch kontrollieren: Einwilligungsprozesse und Datenschutzerklärungen sollten regelmäßig aktualisiert und auf Konformität mit geltenden Datenschutzvorgaben geprüft werden.
- Schwachstellen durch Datenschutz-Audits identifizieren: Regelmäßige interne Überprüfungen der Datensicherheitsmaßnahmen helfen, Schwachstellen zu erkennen und regulatorischen Anforderungen besser zu entsprechen.
Bildquelle¹: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)