Tschechien plant ein weitreichendes Handyverbot an Schulen. Nach den Plänen der Regierung sollen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der neunten Klasse Smartphones und andere mobile Kommunikationsgeräte während des Schulalltags grundsätzlich nicht mehr verwenden dürfen. Das vorgesehene Verbot soll sich nicht auf den Unterricht beschränken, sondern auch während der Pausen, in Schulkantinen und bei schulischen Nachmittagsangeboten gelten. Neben Smartphones sollen auch Geräte wie Smartwatches von den neuen Regeln erfasst werden.
Ausnahmen vom Handyverbot an Schulen sind vorgesehen, wenn digitale Geräte ausdrücklich für Unterrichtszwecke eingesetzt werden oder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Bereits heute verfügen die meisten Schulen des Landes über eigene Regelungen für Mobiltelefone. Nach Angaben von Bildungsminister Robert Plaga haben 93 Prozent der Schulen entsprechende Bestimmungen in ihren Schulordnungen. Nur rund die Hälfte der Grundschulen untersagt die Nutzung jedoch auch während der Pausen.
Mit der geplanten gesetzlichen Regelung will die tschechische Regierung landesweit einheitlichere Vorgaben schaffen. Das Vorhaben ist noch nicht endgültig beschlossen und muss die beiden Kammern des tschechischen Parlaments passieren. Nach dem Regierungsentwurf soll das Handyverbot an Schulen zum 1. September 2027 in Kraft treten, sofern das parlamentarische Verfahren abgeschlossen wird. Die Regierung begründet ihre Initiative unter anderem mit der Ablenkung durch mobile Geräte sowie dem Umgang mit Cybermobbing.
Unabhängig vom geplanten Handyverbot an Schulen diskutiert die tschechische Regierung weitere Einschränkungen für die digitale Nutzung durch Minderjährige. Im Gespräch ist unter anderem ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Eine Entscheidung darüber soll bis Ende 2026 fallen. Noch offen ist insbesondere, wie eine zuverlässige Altersüberprüfung technisch umgesetzt werden könnte.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Das tschechische Vorhaben zeigt die zunehmende Regulierung der digitalen Nutzung Minderjähriger in Europa. Für deutsche Unternehmen entstehen daraus derzeit keine unmittelbaren neuen Pflichten in Deutschland.
Handlungsempfehlungen
Definieren Sie klare Regeln für die Smartphone-Nutzung: Legen Sie transparent fest, wann und wo private Smartphones während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen, damit Konzentration und Erreichbarkeit sinnvoll miteinander vereinbart werden.
Überprüfen Sie digitale Ablenkungen im Arbeitsalltag: Analysieren Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, welche Benachrichtigungen, Apps oder Kommunikationskanäle unnötig Arbeitszeit binden, und reduzieren Sie vermeidbare Störungen gezielt.
Schaffen Sie bewusste Fokuszeiten: Etablieren Sie beispielsweise feste Zeitfenster für konzentriertes Arbeiten, in denen interne Nachrichten, E-Mails und nicht dringende Anfragen bewusst zurückgestellt werden.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026