Seit 15 Jahren soll das Bildungs- und Teilhabepaket Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu Bildung sowie sozialen und kulturellen Angeboten erleichtern. Eine aktuelle Analyse der Bertelsmann Stiftung zeigt jedoch eine geringe Inanspruchnahme mehrerer Leistungen. Besonders selten wird der monatliche Zuschuss für soziale und kulturelle Aktivitäten genutzt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst unter anderem Leistungen für Schul- und Kitaausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinschaftliches Mittagessen sowie Sport- und Kulturangebote. Von den anspruchsberechtigten Sechs- bis unter 15-Jährigen aus Familien im Grundsicherungsbezug nutzen bundesweit rund 18 Prozent den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es rund 12 Prozent.
Auch bei weiteren Leistungen zeigen die ausgewerteten Daten deutliche Unterschiede. Den jährlichen Zuschuss von 195 Euro für den persönlichen Schulbedarf erhalten rund 78 Prozent der anspruchsberechtigten Sechs- bis unter 15-Jährigen aus Familien im Grundsicherungsbezug. Das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege nutzen rund 37 Prozent. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag fehlen nach Angaben der Analyse ausreichende Daten zur bundesweiten Inanspruchnahme.
Als Zugangshürden nennt die Bertelsmann Stiftung unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare, umfangreiche Nachweispflichten sowie regional abweichende Zuständigkeiten. Die Stiftung fordert deshalb einen einfacheren Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket und Auszahlungen ohne zusätzliche Anträge.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Aus der Analyse ergeben sich keine unmittelbaren neuen Pflichten oder finanziellen Belastungen für Unternehmen. Arbeitgeber können Beschäftigte mit Kindern jedoch über betriebliche Informationsangebote auf zuständige Beratungsstellen und bestehende Familienleistungen hinweisen.
Handlungsempfehlungen
Prüfen Sie Ihre bestehenden familienbezogenen Angebote: Erfassen Sie flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuungszuschüsse und weitere betriebliche Leistungen zentral, damit Personalverantwortliche Beschäftigten verlässlich Auskunft geben können.
Stellen Sie geprüfte Informationen bereit: Verweisen Sie im Intranet oder in Personalunterlagen auf offizielle Beratungsstellen und kommunale Anlaufstellen, ohne individuelle Leistungsansprüche selbst zu beurteilen.
Bauen Sie regionale Bildungskontakte auf: Prüfen Sie Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Bildungseinrichtungen, beispielsweise für Praktika, Berufsorientierung oder Unternehmensbesuche.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026