Das Fürstentum Liechtenstein ist Ziel eines umfangreichen Angriffs auf ein staatliches Informationssystem geworden. Nach Angaben der Regierung verschaffte sich eine bislang unbekannte Täterschaft unbefugt Zugang zum „Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen“. Dabei wurden Daten zu rund 31.000 Rechtsträgern kopiert. Die Unregelmäßigkeiten wurden kurze Zeit später vom zuständigen Amt für Justiz entdeckt und anschließend untersucht.
Das betroffene Register dokumentiert, welche natürlichen Personen wirtschaftlich hinter Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften stehen. Es dient der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und wird vom Amt für Justiz geführt. Nach dem Angriff wurden die zuständigen Behörden mit der technischen Analyse und der weiteren Aufarbeitung des Vorfalls beauftragt.
Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde das betroffene System vorsorglich vom Netz genommen und umfassend überprüft. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand liegen keine Hinweise darauf vor, dass Daten innerhalb des Registers verändert wurden. Die Behörden untersuchen derzeit, wie sich die Täter Zugang verschaffen konnten und welche Daten genau betroffen sind.
Die liechtensteinische Regierung setzte einen Krisenstab unter Leitung von Regierungschefin Brigitte Haas und Justizminister Emanuel Schädler ein. Parallel laufen technische, strafrechtliche und datenschutzrechtliche Untersuchungen. Betroffene sollen schrittweise informiert werden. Wer hinter dem Cyberangriff auf Liechtenstein steckt und aus welchem Motiv gehandelt wurde, ist weiterhin nicht bekannt.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen oder Beteiligte mit Einträgen im liechtensteinischen Register könnten von dem Datenabfluss betroffen sein. Ob und in welchem Umfang deutsche Rechtsträger betroffen sind, war zunächst nicht öffentlich bekannt.
Handlungsempfehlungen
Führen Sie noch in dieser Woche einen internen Phishing-Test durch: Simulieren Sie eine betrügerische E-Mail und prüfen Sie, ob Mitarbeitende verdächtige Nachrichten erkennen. So decken Sie Schwachstellen frühzeitig auf und können gezielt nachschulen.
Legen Sie eine verbindliche Freigaberegel für sensible Vorgänge fest: Änderungen von Bankverbindungen, Zahlungsaufträge oder die Herausgabe vertraulicher Unternehmensdaten sollten grundsätzlich erst nach einer telefonischen oder persönlichen Rückbestätigung durch eine zweite Person erfolgen.
Überprüfen Sie Ihre Notfallkontakte und Reaktionsabläufe: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden wissen, an wen sie sich bei einem vermuteten Cyberangriff oder einer verdächtigen E-Mail sofort wenden müssen. Eine klare Meldekette spart im Ernstfall wertvolle Zeit.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026