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EU-US Datendeal vor neuer Klage – Schrems erhöht den Druck

Der EU-US Datendeal gerät erneut unter Druck: Datenschutzaktivist Max Schrems bereitet rechtliche Schritte gegen das Abkommen vor und stellt dessen Grundlage nach einem US-Gerichtsurteil infrage.
8. Juli 2026 durch
Redaktion

Der EU-US Datendeal steht erneut im Fokus der internationalen Datenschutzpolitik. Datenschutzaktivist Max Schrems hat angekündigt, gegen das derzeit geltende EU-US Data Privacy Framework vorzugehen. Auslöser ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, die nach seiner Einschätzung Auswirkungen auf die rechtliche Grundlage des Abkommens haben könnte. Im Mittelpunkt seiner Kritik steht die Rolle der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC), die innerhalb des Abkommens eine wichtige Funktion bei der Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben übernimmt.

Der EU-US Datendeal regelt die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Unternehmen in der Europäischen Union und zertifizierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten. Er wurde geschaffen, nachdem frühere Vereinbarungen zum transatlantischen Datentransfer von europäischen Gerichten für unwirksam erklärt worden waren. Solange das Abkommen Bestand hat, können zertifizierte US-Unternehmen weiterhin Daten aus der Europäischen Union auf dieser Grundlage verarbeiten.

Nach Auffassung von Max Schrems und der von ihm gegründeten Datenschutzorganisation Noyb wirft das aktuelle Urteil des US-Gerichts neue Fragen zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission auf. Aus ihrer Sicht könnte dies die vorgesehenen Kontrollmechanismen des Abkommens berühren. Damit bleibt der EU-US Datendeal zunächst unverändert in Kraft und bildet weiterhin die Grundlage für den transatlantischen Datentransfer zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten.

Mit der angekündigten Klage könnte sich erneut der Europäische Gerichtshof mit den rechtlichen Voraussetzungen des Datenaustauschs zwischen Europa und den USA befassen. Bereits in der Vergangenheit führten Verfahren von Max Schrems dazu, dass frühere Datenschutzabkommen aufgehoben wurden. Ob die angekündigten rechtlichen Schritte erneut Auswirkungen auf den bestehenden Rechtsrahmen haben werden, ist derzeit offen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt der EU-US Datendeal unverändert weiter.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen sollten ihre eingesetzten US-Dienste sowie Datenschutz- und Datenverarbeitungsprozesse regelmäßig überprüfen. Besonders Cloud-Lösungen, CRM-Systeme und digitale Plattformen können von künftigen rechtlichen Änderungen betroffen sein.

Handlungsempfehlungen

  1. Prüfen Sie regelmäßig, welche externen Dienstleister personenbezogene Daten Ihres Unternehmens verarbeiten, und dokumentieren Sie diese transparent.

  2. Legen Sie wichtige Unternehmensdaten so strukturiert ab, dass Sie bei rechtlichen Änderungen schnell auf alternative Lösungen umstellen können.

  3. Beziehen Sie Datenschutz und IT-Sicherheit frühzeitig in Investitionsentscheidungen ein, damit neue digitale Lösungen langfristig rechtssicher genutzt werden können.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 8. Juli 2026
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