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EuGH-Urteil könnte Mindestlohn-Pläne kippen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie könnte erhebliche Folgen für deutsche Arbeitgeber haben.
11. November 2025 durch
Redaktion

Der Europäische Gerichtshof hat am 11. November 2025 über die Gültigkeit der EU-Richtlinie zu „angemessenen Mindestlöhnen“ beraten. Diese sollte Mitgliedstaaten verpflichten, nationale Mindestlöhne nach einer einheitlichen europäischen Formel – etwa 60 Prozent des Bruttomedianlohns – festzulegen. Wäre die Vorgabe umgesetzt worden, hätte das in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von über 15 Euro bedeutet.

Das Urteil entscheidet darüber, ob die EU in diesem Bereich überhaupt gesetzgeberisch tätig werden durfte. Fällt die Richtlinie, bleibt es bei den nationalen Regelungen – in Deutschland ist derzeit eine schrittweise Erhöhung auf 13,90 Euro zum Jahreswechsel vorgesehen. Bleibt die Richtlinie jedoch bestehen, müssten Bundesregierung und Unternehmen mit weiter steigenden Arbeitskosten rechnen, vor allem in arbeitsintensiven Branchen wie Handel, Pflege oder Gastronomie.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen


Ein europäischer Eingriff in die nationale Mindestlohnpolitik könnte die Lohnkosten spürbar erhöhen und Tarifverhandlungen verschärfen. Gleichzeitig bietet eine moderate nationale Anpassung Planungssicherheit und Wettbewerbsstabilität. Unternehmen müssen sich daher auf beide Szenarien vorbereiten – höhere Löhne oder mehr Eigenverantwortung im nationalen Rahmen.

Handlungsempfehlungen


  1. Kalkulation regelmäßig prüfen: Aktualisieren Sie Ihre Preis- und Kostenstrukturen fortlaufend, um auf veränderte Lohnniveaus flexibel reagieren zu können.
  2. Effizienz steigern: Nutzen Sie Digitalisierung, Automatisierung oder Prozessoptimierung, um Kostensteigerungen abzufedern und gleichzeitig die Produktivität zu erhöhen.
  3. Wettbewerbsvorteil durch Unternehmenskultur: Stärken Sie Ihr Arbeitgeberimage durch faire Vergütung, Wertschätzung und Transparenz – das bindet Fachkräfte und steigert langfristig die Leistungsbereitschaft.

Bildquelle¹: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)

Bildquelle¹


Redaktion 11. November 2025
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