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Neue EU-Fluggastrechte stehen vor dem Abschluss

Die Reform der neuen EU-Fluggastrechte soll am 13. Juli ihre letzte politische Hürde nehmen und sieht unter anderem klarere Regeln bei Verspätungen, Flugausfällen und Entschädigungen vor.
13. Juli 2026 durch
Redaktion

Die Reform der neuen EU-Fluggastrechte steht vor ihrem politischen Abschluss. Nachdem das Europäische Parlament der ausgehandelten Einigung bereits zugestimmt hat, wollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Neuregelung am 13. Juli 2026 formell billigen. Mit der Reform sollen bestehende Fluggastrechte weiterentwickelt und verschiedene Regelungen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Bevor die neuen Vorschriften angewendet werden können, müssen nach der formellen Zustimmung noch die weiteren rechtlichen Schritte bis zum Inkrafttreten abgeschlossen werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen EU-Fluggastrechte bleibt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei erheblichen Flugverspätungen oder Annullierungen. Erreichen Fluggäste ihr Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, besteht weiterhin Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Flugstrecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Keine Ausgleichszahlung ist vorgesehen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die von der Fluggesellschaft nicht beherrscht werden können, beispielsweise bestimmte extreme Wetterereignisse oder außergewöhnliche Sicherheitslagen.

Darüber hinaus sieht die Reform der neuen EU-Fluggastrechte mehrere Änderungen bei den Rechten von Reisenden vor. Künftig sollen Fluggesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen schneller eine Ersatzbeförderung organisieren. Ist dies innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht möglich, können Fluggäste in bestimmten Fällen selbst eine alternative Verbindung buchen und anschließend eine Kostenerstattung verlangen. Außerdem werden die Rechte von Familien mit Kindern sowie von Menschen mit eingeschränkter Mobilität erweitert. Eltern sollen künftig ohne zusätzliche Sitzplatzgebühren neben ihren Kindern sitzen können. Gleiches gilt für notwendige Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung. Zusätzlich wird klargestellt, dass ein nicht genutzter Hinflug nicht automatisch zum Verfall des gebuchten Rückflugs führen darf.

Parallel zur Reform der Fluggastrechte haben sich die europäischen Institutionen außerdem auf Änderungen bei der Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten verständigt. Ziel ist es, die Bearbeitung von Erstattungs- und Entschädigungsansprüchen europaweit einheitlicher zu gestalten. Vorgesehen sind unter anderem klarere Informationspflichten der Fluggesellschaften sowie ein standardisiertes Verfahren für die Geltendmachung von Ansprüchen. Auch diese Regelungen müssen noch die letzten formellen Schritte des europäischen Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen, bevor sie in Kraft treten können.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Unternehmen erhalten künftig mehr Rechtssicherheit bei Geschäftsreisen innerhalb Europas. Gleichzeitig sollten interne Reiserichtlinien sowie Prozesse zur Dokumentation und Abwicklung von Flugstörungen rechtzeitig an die neuen Vorgaben angepasst werden.

Handlungsempfehlungen

  1. Aktualisieren Sie Ihre Reiserichtlinien: Legen Sie verbindlich fest, wie Ihre Mitarbeitenden bei Flugausfällen oder Verspätungen vorgehen und wer im Unternehmen Entscheidungen über Umbuchungen treffen darf.

  2. Digitalisieren Sie Ihre Reisekostenprozesse: Erfassen Sie Buchungsbestätigungen, Bordkarten und Belege zentral, damit Erstattungsansprüche schneller und vollständig geltend gemacht werden können.

  3. Prüfen Sie bestehende Geschäftsreiseverträge: Sprechen Sie mit Ihrem Reisebüro oder Buchungsdienstleister darüber, wie neue gesetzliche Regelungen künftig organisatorisch umgesetzt werden.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 13. Juli 2026
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