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Razzia gegen rechte Terrorgruppe

Ermittler durchsuchen Wohnungen im Umfeld der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ in mehreren Bundesländern.
17. März 2026 durch
Redaktion

Die Bundesanwaltschaft ist mit umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen gegen das Umfeld der mutmaßlichen rechten Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vorgegangen. Am Dienstag wurden in mehreren Bundesländern Wohnungen und weitere Objekte durchsucht.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden fanden die Maßnahmen unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein statt. Die Durchsuchungen richteten sich gegen mehrere Beschuldigte, die im Verdacht stehen, Mitglieder oder Unterstützer der rechten Terrorgruppe zu sein.

Die Ermittlungen betreffen den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen sich mehrere Personen der Gruppe angeschlossen und innerhalb der Struktur aktiv geworden sein.

In einzelnen Fällen prüfen die Behörden zusätzlich strafrechtliche Vorwürfe wie gefährliche Körperverletzung. Eine Person aus dem Kreis der Beschuldigten soll innerhalb der mutmaßlichen Organisation eine führende Rolle übernommen haben.

Die aktuellen Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit bereits laufenden Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe. In diesem Zusammenhang werden auch schwere Straftaten untersucht, darunter der Verdacht auf geplante Gewalttaten und Brandanschläge.

Ein Teil der Beschuldigten war zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten noch sehr jung. Aus diesem Grund wird ein Teil des entsprechenden Gerichtsverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden dauern an. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, weitere Beweismittel zu sichern und mögliche Strukturen der Gruppe genauer zu untersuchen.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen


Der Fall erhöht die Aufmerksamkeit für Sicherheitsfragen in Deutschland. Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Standorten oder Veranstaltungen könnten verstärkt über Schutzkonzepte und Risikomanagement nachdenken.

Handlungsempfehlungen


  1. Überprüfen Sie regelmäßig die Sicherheitsmaßnahmen an Ihren Unternehmensstandorten, etwa Zugangskontrollen, Videoüberwachung oder Alarmkonzepte – insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden.

  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit sicherheitsrelevanten Situationen, zum Beispiel bei Bedrohungen, verdächtigen Vorfällen oder aggressivem Verhalten gegenüber Personal.

  3. Erstellen Sie einen klaren Notfallplan für Ihr Unternehmen, der festlegt, wie Mitarbeiter bei sicherheitsrelevanten Vorfällen reagieren sollen und welche Behörden oder Ansprechpartner sofort informiert werden.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026

Bildquelle¹


Redaktion 17. März 2026
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