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Sonntagsbackverbot vor Reform – Handwerk drängt auf schnelle Entscheidung

Das Sonntagsbackverbot soll nach dem Willen der Bundesregierung gelockert werden, doch das Handwerk fordert jetzt eine zügige gesetzliche Umsetzung der angekündigten Reform.
23. Juli 2026 durch
Redaktion

Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Sonntagsbackverbots. Ziel ist es, Bäckereien künftig mehr Flexibilität bei der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen einzuräumen. Zwar haben die Koalitionsparteien eine entsprechende Änderung bereits angekündigt, ein endgültiger Gesetzentwurf liegt bislang jedoch noch nicht vor. Nach derzeitiger Planung soll die Neuregelung Anfang des Jahres 2027 in Kraft treten.

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich, fordert eine schnelle Umsetzung der politischen Vereinbarungen. Aus Sicht des Handwerks sorgen die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben für Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Verkaufsstellen, die Backwaren ebenfalls an Sonn- und Feiertagen anbieten können. Deshalb wird eine zeitnahe gesetzliche Klarstellung gefordert.

Nach geltendem Arbeitszeitrecht dürfen Beschäftigte in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen bis zu drei Stunden mit der Herstellung sowie dem Austragen oder Ausfahren von Backwaren beschäftigt werden. Im Zuge der angekündigten Reform soll diese zeitliche Begrenzung verändert werden. Wie die endgültige gesetzliche Regelung aussehen wird, ist derzeit noch offen, da das Gesetzgebungsverfahren bislang nicht abgeschlossen ist.

Bis zu einer möglichen Neuregelung gelten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen unverändert weiter. Vor dem Inkrafttreten muss das Vorhaben innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und das erforderliche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Eine Reform des Sonntagsbackverbots würde vor allem Bäckereien neue Möglichkeiten bei der Arbeits- und Produktionsplanung eröffnen. Für Unternehmen anderer Branchen unterstreicht die Debatte die wachsende Bedeutung flexibler Arbeitszeitregelungen.

Handlungsempfehlungen

  1. Überprüfen Sie regelmäßig politische Gesetzesvorhaben: Frühzeitige Informationen über geplante Änderungen ermöglichen es Ihnen, Personal-, Kosten- und Investitionsentscheidungen rechtzeitig vorzubereiten.

  2. Schaffen Sie flexible betriebliche Prozesse: Entwickeln Sie Arbeits- und Organisationsmodelle, mit denen Ihr Unternehmen schnell auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen reagieren kann.

  3. Nutzen Sie Veränderungen als Wettbewerbsvorteil: Prüfen Sie bei jeder Gesetzesänderung, ob sich dadurch neue Dienstleistungen, längere Servicezeiten oder effizientere Abläufe für Ihr Unternehmen ergeben.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 23. Juli 2026
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