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Trump verhängt bis zu 100 Prozent Zoll auf Drohnen

Die USA führen neue Zölle auf importierte Drohnen ein: Für bestimmte Modelle werden 100 Prozent fällig, während Importe aus der EU unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 Prozent belastet werden.
14. August 2026 durch
Redaktion

US-Präsident Donald Trump verschärft die amerikanische Handelspolitik im Technologiesektor. Mit einer neuen Anordnung führt Washington US-Zölle auf Drohnen und bestimmte Drohnenbauteile ein. Ein Zollsatz von 100 Prozent gilt unter anderem für Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 25 Kilogramm sowie für Modelle mit Wärmebildkameras. Andere Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm werden mit 25 Prozent belegt. Der Großteil der neuen Zölle soll am 3. September 2026 in Kraft treten.

Die US-Regierung begründet die Maßnahme mit der nationalen Sicherheit und der Abhängigkeit von ausländischen Herstellern und Lieferketten. Chinesische Hersteller besitzen eine starke Position auf dem internationalen Drohnenmarkt. Nach einer Untersuchung des US-Handelsministeriums stuft Washington bestimmte ausländische Drohnen und Bauteile als Sicherheitsrisiko ein und hält die heimischen Produktionskapazitäten für unzureichend. 

Für mehrere Handelspartner gelten unter bestimmten Voraussetzungen niedrigere Zollsätze. Drohnen und betroffene Bauteile aus der Europäischen Union sowie aus Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz und Taiwan können mit einem Zollsatz von 15 Prozent belegt werden. Für entsprechende Einfuhren aus Großbritannien liegt der Satz bei zehn Prozent. Damit unterscheidet Washington bei den US-Zöllen auf Drohnen nach Produktmerkmalen und Herkunft der Einfuhren.

Die Entscheidung betrifft einen Technologiesektor mit zivilen und sicherheitspolitischen Einsatzfeldern. Drohnen werden unter anderem in der Landwirtschaft, bei Vermessungen, zur Überwachung von Infrastruktur und bei industriellen Inspektionen eingesetzt. Gleichzeitig können größere und technisch entsprechend ausgestattete Systeme für sicherheitsrelevante Anwendungen genutzt werden. Während der Großteil der neuen Zölle am 3. September greifen soll, ist für weniger sensible Drohnenbauteile eine Übergangsfrist von 180 Tagen vorgesehen.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Deutsche Exporteure betroffener Drohnen und Bauteile müssen die neuen US-Zölle in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Die unterschiedliche Belastung internationaler Anbieter verändert zugleich die Wettbewerbsbedingungen auf dem US-Markt.

Handlungsempfehlungen

  1. Überprüfen Sie Ihre internationalen Abhängigkeiten: Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche wichtigen Produkte, Technologien oder Dienstleistungen Ihr Unternehmen aus dem Ausland bezieht und wo kurzfristige Handelsänderungen Ihre Kosten beeinflussen könnten.

  2. Schaffen Sie finanzielle Spielräume: Kalkulieren Sie bei Angeboten und Budgets einen ausreichenden Puffer für mögliche Preissteigerungen durch Zölle, veränderte Lieferkosten oder andere handelspolitische Maßnahmen ein.

  3. Stellen Sie Ihre Beschaffung breiter auf: Prüfen Sie für zentrale Produkte und Dienstleistungen mindestens eine alternative Bezugsquelle, damit Ihr Unternehmen bei kurzfristigen Handelsbeschränkungen handlungsfähig bleibt.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 14. August 2026
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