Die Bundesregierung plant, die Steuern auf mehrere alkoholische Getränke zum 1. Januar 2027 anzuheben. Vorgesehen ist eine Erhöhung um 20 Prozent bei Spirituosen sowie bei bestimmten weiteren Produktgruppen wie Schaumwein, Likörwein und alkoholhaltigen Mischgetränken. Bier soll nach den derzeit bekannten Planungen nicht von der Erhöhung betroffen sein. Für Wein besteht weiterhin keine gesonderte Verbrauchsteuer. Die geplante Alkoholsteuer 2027 ist noch nicht endgültig beschlossen.
Für Spirituosen soll der Steuersatz nach den aktuellen Planungen von bislang 13,03 Euro auf rund 15,64 Euro je Liter reinen Alkohols steigen. Wie stark sich dies auf die Endpreise einzelner Produkte auswirkt, hängt vom Alkoholgehalt, der Flaschengröße sowie der Preisgestaltung von Herstellern und Handel ab. Die Bundesregierung erwartet durch die geplanten Anpassungen zusätzliche Einnahmen von rund 455 Millionen Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich um eine Prognose und nicht um bereits gesicherte Einnahmen.
Parallel zu den politischen Beratungen wurde eine repräsentative Forsa-Befragung im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse veröffentlicht. Demnach hält knapp eine Mehrheit von zwei Dritteln der Befragten die geplante Alkoholsteuer 2027 grundsätzlich für sinnvoll. Gleichzeitig glaubt rund ein Drittel an eine tatsächliche Verringerung des Alkoholkonsums durch höhere Preise. Die Befragung wurde vom 14. bis 16. Juli 2026 unter 1.022 Menschen im Alter von 16 bis 70 Jahren durchgeführt.
Die geplante Alkoholsteuer 2027 wird sowohl in der Politik als auch innerhalb der Wirtschaft intensiv diskutiert. Während die Bundesregierung mit zusätzlichen Einnahmen und gesundheitspolitischen Zielen argumentiert, äußern Vertreter der Spirituosenbranche Zweifel an der erwarteten finanziellen Wirkung. Die Steuererhöhung soll im Zuge der Haushaltsberatungen für 2027 gesetzlich umgesetzt werden und ist bis zum Abschluss des Verfahrens noch nicht verbindlich.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Hersteller, Händler und Gastronomiebetriebe müssen mit höheren Abgaben, veränderten Preisabständen und möglichen Nachfrageverschiebungen rechnen. Besonders wichtig werden eine aktuelle Preiskalkulation, ein ausgewogenes Sortiment und die rechtzeitige Anpassung von Warenwirtschaft und Einkauf.
Handlungsempfehlungen
Aktualisieren Sie Ihre Kostenplanung frühzeitig: Prüfen Sie regelmäßig, welche angekündigten Steuern, Abgaben oder gesetzlichen Änderungen Ihre Einkaufs-, Personal- oder Betriebskosten beeinflussen könnten.
Simulieren Sie unterschiedliche Preisszenarien: Berechnen Sie, wie sich Kostensteigerungen von beispielsweise fünf, zehn oder 20 Prozent auf Ihre Marge und Ihre Verkaufspreise auswirken würden.
Kommunizieren Sie Preisänderungen nachvollziehbar: Bereiten Sie bei notwendigen Anpassungen eine klare Begründung vor und informieren Sie Kunden rechtzeitig, transparent und möglichst vor dem Inkrafttreten neuer Preise.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026