Das Qualifizierungsgeld wurde zum 1. April 2024 eingeführt, um Beschäftigte in Unternehmen zu halten, deren Arbeitsplätze sich infolge des Strukturwandels grundlegend verändern. Voraussetzung ist, dass eine berufliche Weiterbildung eine nachhaltige Weiterbeschäftigung im bisherigen Betrieb ermöglichen kann. Die Förderung richtet sich an bestehende Arbeitsverhältnisse und soll Betriebe unterstützen, in denen ein erheblicher Qualifizierungsbedarf durch technologische, wirtschaftliche oder ökologische Veränderungen entstanden ist.
Bislang wird das Qualifizierungsgeld nur in sehr geringem Umfang genutzt. Von April 2024 bis Dezember 2025 erhielten weniger als 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Leistung. Während einer förderfähigen Weiterbildung ersetzt das Qualifizierungsgeld grundsätzlich 60 Prozent der pauschaliert berechneten Nettoentgeltdifferenz. Bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind beträgt der Leistungssatz 67 Prozent. Die Kosten der eigentlichen Weiterbildung trägt grundsätzlich der Betrieb.
Für eine Förderung müssen bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten mindestens zehn Prozent der Belegschaft von einem strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf betroffen sein. In Betrieben mit mindestens 250 Beschäftigten liegt die Schwelle bei 20 Prozent. Der Bedarf und die damit verbundenen Beschäftigungsperspektiven müssen grundsätzlich in einer Betriebsvereinbarung oder einem betriebsbezogenen Tarifvertrag festgehalten werden. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Zudem muss der Bildungsträger zugelassen sein, während für die konkrete Weiterbildungsmaßnahme keine gesonderte Zulassung erforderlich ist.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Die bislang geringe Nutzung zeigt, dass das Qualifizierungsgeld nur für klar definierte betriebliche Transformationsfälle infrage kommt. Unternehmen müssen den Qualifizierungsbedarf frühzeitig dokumentieren und die Förderung mehrere Monate vor Beginn der Weiterbildung vorbereiten.
Handlungsempfehlungen
Prüfen Sie noch in diesem Quartal Ihren Weiterbildungsbedarf: Erfassen Sie gemeinsam mit Ihren Führungskräften, welche Kompetenzen in den nächsten zwei bis drei Jahren benötigt werden und welche Beschäftigten gezielt weiterqualifiziert werden können.
Klären Sie Fördermöglichkeiten vor der Maßnahmenplanung: Wenden Sie sich frühzeitig an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit und lassen Sie prüfen, welches Förderinstrument zu Ihrem Vorhaben und Ihrer Betriebsgröße passt.
Verankern Sie Weiterbildung fest in Ihrer Unternehmensplanung: Legen Sie für jede Abteilung konkrete Qualifizierungsziele, Budgets, Verantwortlichkeiten und Zeiträume fest, bevor wichtige Kompetenzen im Unternehmen fehlen.
Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026