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Recht auf Reparatur beschlossen: Bundestag verschärft Herstellerpflichten

Der Bundestag hat das Recht auf Reparatur beschlossen und verpflichtet Hersteller künftig bei zahlreichen Produkten zu erweiterten Reparaturleistungen sowie einer besseren Ersatzteilversorgung.
26. Juni 2026 durch
Redaktion

Der Bundestag hat das Recht auf Reparatur beschlossen und damit eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Reparatur bestimmter Produkte stärken und deren Nutzungsdauer verlängern soll. Mit der Neuregelung setzt Deutschland entsprechende europäische Vorgaben um. Ziel ist es, Verbraucher künftig besser dabei zu unterstützen, defekte Produkte weiter zu nutzen, anstatt sie frühzeitig ersetzen zu müssen. Das Recht auf Reparatur betrifft verschiedene Produktgruppen und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben schrittweise umgesetzt.

Künftig sollen Hersteller für bestimmte Produkte verpflichtet sein, Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung unter festgelegten Voraussetzungen zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen Ersatzteile sowie notwendige Reparaturinformationen über einen bestimmten Zeitraum verfügbar sein. Die gesetzlichen Anforderungen gelten für Produktgruppen, die unter die entsprechenden europäischen Vorgaben fallen oder künftig darunter aufgenommen werden. 

Von den neuen Regelungen betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets und E-Bikes sowie weitere Produktgruppen, für die bereits europäische Vorgaben zur Reparierbarkeit gelten oder künftig eingeführt werden. Hersteller müssen ihre Prozesse und Serviceangebote an die gesetzlichen Anforderungen anpassen. Für Verbraucher soll dadurch der Zugang zu Reparaturen erleichtert und die Nutzungsdauer vieler Produkte verlängert werden.

Mit dem Beschluss setzt der Bundestag einen weiteren Schritt zur Umsetzung europäischer Regelungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft um. Die neuen Bestimmungen treten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben schrittweise für die betroffenen Produktgruppen in Kraft.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Das Recht auf Reparatur kann Geschäftsmodelle im Service, Handel und in der Industrie verändern. Unternehmen sollten Produktqualität, Ersatzteilversorgung und Reparaturprozesse frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen.

Handlungsempfehlungen

  1. Prüfen Sie regelmäßig, welche Maschinen, Geräte oder Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen repariert statt ersetzt werden können. Das spart langfristig Kosten und erhöht die Wirtschaftlichkeit.
  2. Erfassen Sie Wartungs- und Reparaturintervalle systematisch, damit Ausfälle frühzeitig erkannt und ungeplante Stillstände vermieden werden.
  3. Machen Sie Nachhaltigkeit und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen sichtbar. Kunden und Geschäftspartner achten zunehmend darauf, wie Unternehmen mit vorhandenen Betriebsmitteln umgehen.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 26. Juni 2026
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