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Plastiksteuer ab 2027: Neue Abgabe rückt näher

Die geplante Plastiksteuer ab 2027 soll die EU-Kunststoffabgabe auf Unternehmen übertragen und sorgt bereits vor dem Inkrafttreten für intensive Diskussionen in der Wirtschaft.
7. Juli 2026 durch
Redaktion

Die geplante Plastiksteuer ab 2027 zählt derzeit zu den wichtigen wirtschaftspolitischen Vorhaben im Bereich Verpackungen und Kreislaufwirtschaft. Hintergrund ist die EU-Kunststoffabgabe, die Deutschland bereits seit mehreren Jahren an die Europäische Union entrichtet. Künftig soll diese finanzielle Belastung auf Unternehmen übertragen werden, die bestimmte Kunststoffverpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung wird derzeit weiterhin politisch beraten.

Nach den bisherigen Planungen soll sich die Plastiksteuer an der Menge bestimmter Kunststoffverpackungen orientieren. Ziel der Regelung ist es, den Einsatz recyclingfähiger Materialien zu fördern und den Anteil nicht recycelbarer Kunststoffe langfristig zu reduzieren. Welche Verpackungen konkret unter die neue Abgabe fallen und welche Unternehmen in welchem Umfang betroffen sein werden, soll durch die gesetzlichen Vorgaben verbindlich geregelt werden.

Unternehmen verschiedener Branchen verfolgen die weiteren Beratungen aufmerksam, da die Regelung sowohl Hersteller als auch Importeure und andere Unternehmen betreffen kann, die Verpackungen erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen. Parallel dazu beschäftigen sich zahlreiche Betriebe bereits mit alternativen Materialien und neuen Verpackungskonzepten.

Bis zum geplanten Inkrafttreten sollen die gesetzlichen Einzelheiten der Plastiksteuer ab 2027 weiter konkretisiert werden. Dazu gehören unter anderem die Ausgestaltung der Abgabe, die betroffenen Verpackungsarten sowie die Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Die politischen Beratungen hierzu dauern derzeit an. Damit bleibt die Plastiksteuer ab 2027 eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Themen rund um Verpackungen, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft.

Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen in Verkehr bringen, sollten die weitere Ausgestaltung des Gesetzes aufmerksam verfolgen und ihre Verpackungsstrategien frühzeitig überprüfen.

Handlungsempfehlungen

  1. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Material-, Verpackungs- und Beschaffungskosten, um auf neue gesetzliche Anforderungen vorbereitet zu sein.

  2. Führen Sie eine Übersicht über alle verwendeten Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien, damit Sie bei gesetzlichen Änderungen schnell reagieren können.

  3. Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um frühzeitig wirtschaftliche und nachhaltige Alternativen zu identifizieren.

Bildquelle¹: © die Mitteilung / KI-Erstellung mit ChatGPT (OpenAI), 2026



Redaktion 7. Juli 2026
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