Fast 15 Jahre nach dem folgenschweren Sturz bei einer bekannten TV-Show wird heute vor dem Bundessozialgericht entschieden, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Kläger, der seit dem Vorfall querschnittsgelähmt ist, fordert Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Fall wirft Grundsatzfragen auf: Wann liegt eine versicherte Tätigkeit vor, wenn Künstler, Stuntleute oder Freiberufler an gefährlichen Produktionen mitwirken? Ein positives Urteil könnte weitreichende Folgen für die Absicherung in der Medien- und Veranstaltungsbranche haben. Auch Unternehmen, die externe Dienstleister in risikoreichen Projekten einsetzen, müssten dann ihre Versicherungs- und Haftungskonzepte überprüfen.
Auswirkung auf deutsche Unternehmen
Ein Urteil zugunsten des Klägers könnte neue Standards setzen. Firmen aus Entertainment, Eventmanagement oder auch Industrie und Handwerk mit gefährlichen Arbeitsschritten müssten ihre Risiko- und Versicherungsstrategien neu kalkulieren.
Handlungsempfehlungen
- Betriebliches Risikomanagement ausbauen – Überprüfen Sie regelmäßig Sicherheitsstandards, Arbeitsanweisungen und Notfallpläne, auch für externe Dienstleister.
- Versicherungsportfolios aktualisieren – Stimmen Sie Policen eng mit Ihrer tatsächlichen Risikosituation ab und schließen Sie Lücken in der Unfall- oder Haftpflichtversicherung.
- Rechtsentwicklung beobachten – Verfolgen Sie Grundsatzurteile zu Arbeits- und Versicherungsrecht, um Haftungsrisiken früh zu erkennen und Verträge anzupassen.
Bildquelle¹: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)