Die neue Bundesregierung will künftig eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einführen. Unternehmen und Privatpersonen sollen sich gegen Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche absichern müssen. Wer keine Versicherung hat, soll im Ernstfall keine staatlichen Hilfen mehr erhalten.
Die Maßnahme zielt auf einen besseren Schutz der Bevölkerung und eine Entlastung der öffentlichen Haushalte ab. Unternehmen jeder Größe sind betroffen – unabhängig davon, ob in einem Risikogebiet gelegen oder nicht.
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Neue gesetzliche Pflichten bedeuten höhere Fixkosten – und verlangen einen neuen Blick auf das betriebliche Risikomanagement.
Handlungsempfehlungen
- Gebäude- und Betriebsrisiken zentral dokumentieren: Erfassen Sie systematisch alle Standorte, Maschinen, Lagerflächen und Infrastruktur mit potenziellen Umweltrisiken in einem übersichtlichen Notfallplan.
- Betriebsunterbrechung absichern: Überprüfen Sie vorhandene Versicherungen und schließen Sie gegebenenfalls Policen ab, die bei Produktionsausfällen oder Betriebsschließung durch Naturereignisse greifen.
- Mitarbeiter im Ernstfall vorbereiten: Entwickeln Sie einfache Evakuierungs- und Handlungspläne bei Extremwetterlagen – und schulen Sie regelmäßig Ihre Belegschaft dafür.
Bildquelle¹: KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)